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   BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51   

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https://dejure.org/1951,746
BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51 (https://dejure.org/1951,746)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1951 - 4 StR 156/51 (https://dejure.org/1951,746)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1951 - 4 StR 156/51 (https://dejure.org/1951,746)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.11.1932 - I 1227/32

    erzwungener Meineid II - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51
    Gegenüber dem festgestellten Sachverhalt kommt es nicht mehr darauf an, ob dem Angeklagten, der garnicht den Versuch gemacht hat, einen anderen Ausweg aus der Situation zu suchen, ohne weiteres möglich gewesen wäre, dies dadurch zu erreichen, dass er die Entscheidung dem russischen Offizier überlassen hätte, wie das Schwurgericht annimmt, die Misshandlungen also zu seiner Rettung aus der Gefahr nicht notwendig waren, und ob er - wie im Falle eines übergesetzlichen Notstandes - auch verpflichtet war, die Schwere der Gefahr und den Wert der verletzten Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen (vgl. RGSt 66, 397).
  • RG, 26.04.1932 - I 1341/31

    erzwungener Meineid I - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51
    Es kommt ebenfalls nicht darauf an, ob die Verletzung von Leib oder Leben unmittelbar bevorstand oder erfahrungsgemäss mit hoher Wahrscheinlichkeit jederzeit erwartet werden konnte, weil auch in diesem Falle die Gefahr für das Bewusstsein des Täters "gegenwärtig" war (RGSt 60, 318; 66, 222, 397; 72, 246).
  • RG, 12.07.1926 - II 430/26

    1. Vermag außer den Wirkungen von Naturkräften und Naturereignissen auch

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51
    Es kommt ebenfalls nicht darauf an, ob die Verletzung von Leib oder Leben unmittelbar bevorstand oder erfahrungsgemäss mit hoher Wahrscheinlichkeit jederzeit erwartet werden konnte, weil auch in diesem Falle die Gefahr für das Bewusstsein des Täters "gegenwärtig" war (RGSt 60, 318; 66, 222, 397; 72, 246).
  • RG, 14.06.1938 - 4 D 90/38

    Wettermann - Verschuldeter Notstand, Dienstpflichten

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - 4 StR 156/51
    Es kommt ebenfalls nicht darauf an, ob die Verletzung von Leib oder Leben unmittelbar bevorstand oder erfahrungsgemäss mit hoher Wahrscheinlichkeit jederzeit erwartet werden konnte, weil auch in diesem Falle die Gefahr für das Bewusstsein des Täters "gegenwärtig" war (RGSt 60, 318; 66, 222, 397; 72, 246).
  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Unter gegenwärtiger Gefahr ist ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchstwahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmassnahme ergriffen wird; denn auch in diesem letzten Falle ist für das Bewusstsein des Täters die Gefahr gegenwärtig (RGSt. 60, 318; 66, 222; BGH NJW 1951, 769; Urteil vom 14.6.1950 - 4 StR 156/51).

    Gedacht ist an einen inneren Konflikt, an einen aussergewöhnlichen seelischen Druck, welcher die freie Willensbestimmung des Täters beeinträchtigt und ihm keine andere Wahl lässt, als so zu handeln, wie er es tat (vgl. BGHSt 3, 271; BGH, Urteil vom 14.6.1951 - 4 StR 156/51 -).

  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Dass eine Körperverletzung des L. durch zwangsweise Abstellung zu einer mühsamen und kräftezehrenden Arbeit begangen werden konnte, hat der Senat in seinenUrteil vom 14. Juni 1951 - 4 StR 156/51 - schon anerkannt.
  • LG Bonn, 27.12.1965 - 8 Ks 2/64

    Erschiessungen an mehreren Orten im Eifelgebiet von Zivilarbeitern und

    Für die Annahme eines Notstandes unerlässliche innere Voraussetzung ist indes, dass die Angeklagten die Rechtsbrüche unter einem aussergewöhnlichen seelischen Druck begangen haben, der wegen durch ihn hervorgerufenen Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung die Normverletzung entschuldigen könnte (vgl. u.a. BGH Urteil vom 14.Juni 1951 - 4 StR 156/51 - unveröffentlicht -).
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    Gedacht ist dabei an einen inneren Konflikt, an einen aussergewöhnlichen seelischen Druck, welcher die freie Willensbestimmung des Täters beeinträchtigt und ihm keine andere Wahl lässt, als so zu handeln, wie er es tat (BGHSt 3, 271; BGH 4 StR 156/51 vom 14.06.1951).
  • LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der

    Deshalb können die Vorschriften nur dann Anwendung finden, wenn sich der Handelnde in einem inneren Konflikt befunden hat, nach dem er keine andere Wahl gehabt hat, als so zu handeln, wie er gehandelt hat (BGH 4 StR 156/51, Urteil vom 14.6.1951 gegen Loh.).
  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 212/53

    Voraussetzungen für einen Freispruch aus dem Gesichtspunkt des Notstands i.R.d.

    Ein auch mit einem gewissen Wagnis verbundener Weg ist nicht unzumutbar, wenn er nur vor der Drohung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder leben bewahrt (BGH 4 StR 156/51 vom 14.6.51, 3 StR 341/51 vom 21.6.51, 1 StR 27/50 vom 6.11.1951).
  • BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72

    Zielgerichteter Körperkontakt als Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitung

    Denn Mißhandeln im Sinne des § 223 StGB ist jede erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens (BGH Urteil vom 14. Juni 1951 - 4 StR 156/51; vgl. auch BGHSt 14, 269).
  • LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64

    Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen

    Wer einen Befehl aus falsch verstandener Gehorsams- oder Treuepflicht ausführt (BGH 2 StR 269/63, Urteil vom 2.10.1963 ) oder weil er aus blindem Gehorsam überhaupt keinen Ausweg sucht, den Befehl zu umgehen (BGH 4 StR 156/51, Urteil vom 14.6.1951, SB X St.5; BGHSt 2, 251), kann sich nicht auf Befehlsnotstand berufen.
  • LG Hannover, 20.12.1968 - 2 Ks 2/67

    Erschiessung von mindestens 1200 Geisteskranken aus Heil- und Pflegeanstalten im

    Diese innere Einstellung zum gesamten Geschehen ergibt sich nicht allein daraus, dass er als jemand, der nun einmal "A" zur SS gesagt hatte und dementsprechend auch "B" sagen müsste, von vornherein bereit war, der ihm erteilten Befehle blindlings nachzukommen (BGH, Urteil vom 14.6.1951 - 4 StR 156/51 - sondern auch aus seiner damaligen Ansicht, dass die für eine Erhaltung und Festigung des Staates "wertlosen" Geisteskranken den höherrangigen Belangen der Kriegsführung geopfert werden müssten.
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